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UNSERE ANWÄLTE

und ihre Fachgebiete

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Die Kanzlei Felix Steinhoff und Kollegen wurde im Jahr 1995 durch den Namensgeber Felix Steinhoff gegründet. Was zunächst als „Einmannbetrieb“ begonnen hat, hat sich in der Zwischenzeit zu einer mittelständischen Kanzlei entwickelt, deren Anwaltsteam eine Vielzahl von privaten und gewerblichen Mandanten über die Grenzen des südlichen Sauerlandes hinaus berät.

Im Gegensatz zum Rechtsanwalt finden Sie und Ihr Vertragspartner im Notar einen unparteiischen kompetenten Berater für komplexe Sachverhalte im Grundstücks-, Unternehmens- und Erbrecht. Als neutraler Mittler zwischen den Vertragsparteien hilft er bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen und sorgt mit klaren Formulierungen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Er belehrt beide Parteien ausgewogen über mögliche Risiken und stellt sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Staatliche Register (Grundbuchamt, Handelsregister, Vereinsregister) verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Urkundenrichtigkeit des Notars. 

Hier erfahren Sie mehr:

Klaus Söbke

Klaus Söbke

Felix Steinhoff

Felix Steinhoff

Ruth Köster

Ruth Köster

Karl F. Hofmeister

Karl F. Hofmeister

Daniel M. Dose

Daniel M. Dose

Das Anwaltsteam steht gerne zur Beratung in folgenden Rechtsgebieten für Sie bereit 

  • Arbeitsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Grundstücks- und Immobilienrecht
  • Haftpflichtrecht
  • Handelsrecht
  • Kaufrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Nachbarrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Reiserecht
  • Seniorenrecht
  • Sportrecht
  • Strafrecht
  • Transportrecht
  • Unternehmensrecht und Unternehmensnachfolge
  • Vereins- und Verbandsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zivilrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht