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NOTARIAT

Klaus Söbke

02721 600700
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Neben der Rechtsanwaltstätigkeit bestimmt die Notariatstätigkeit in der Kanzlei Steinhoff, Klaus Söbke und Kollegen den Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit.

Der Notar unterscheidet sich vom Anwalt dahingehend, dass er als Beliehener staatliche Aufgaben wahrnimmt. Er berät unabhängig alle Beteiligten und wird nicht – wie der Rechtsanwalt – für eine Partei tätig. Der Notar ist in der Bundesrepublik Deutschland für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.

Die vornehmliche Notarstätigkeit erstreckt sich aber insbesondere auf die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Übertragungsverträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Entwurf und Beurkundung von notariellen Testamenten, Beurkundungen von Vorsorgevollmachten und Anmeldungen derselben im notariellen Vorsorgeregister sowie umfassende Tätigkeiten im gesellschaftsrechtlichen Bereich. Ebenso werden durch den Notar Eheverträge, Partnerschaftsverträge, Verträge zwischen nicht ehelichen Lebenspartnern entworfen und beurkundet, dies zum Zeitpunkt der Beginn der Partnerschaft als auch Beurkundungen von Regelungen anlässlich einer Trennung oder Scheidung.

Die Kanzlei Steinhoff und Kollegen verfügt über genügend Kapazitäten, die kompetente und qualifizierte Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in allen notariellen Angelegenheiten zu gewährleisten.