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Felix Steinhoff
ist der alte Hase im Geschäft: Seit 1976 ist Felix Steinhoff als Rechtsanwalt tätig. Von 1979 bis 2018 außeredem als Notar. 1995 erfolgte die Gründung der Kanzlei Felix Steinhoff & Kollegen. Der überzeugte Freiberufler ist seit vielen Jahren auch stark beschäftigter Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker und Fachanwalt für Arbeitsrecht; gleichzeitig verfügt er über langjährige Erfahrungen im privaten Baurecht.
Als begeisterter Ausdauersportler vertritt er seine Mandantinnen und Mandanten engagiert und mit der nötigen Energie insbesondere bei komplexen Fragestellungen der privaten und unternehmerischen Rechtsnachfolge und bei Streitigkeiten bis zu den höchsten nationalen und internationalen Gerichten.
Felix Steinhoff über seinen Beruf: „Nur für das, wofür man sich wirklich interessiert, kann man Leidenschaft und Freude am Erfolg entwickeln”.